Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Kauf von Wohneigentum

München Immobilienmakler

Der Kauf eines Ahocolate-Riegels ist einfach: Sie bringen ihn einfach zur Supermarktkasse und bezahlen ihn. Der Kauf einer Wohnimmobilie ist komplexer, aber es muss nicht entmutigend sein, wenn man weiß, worauf man achten muss. Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen.

Wenn Sie eine Immobilie in München kaufen möchten, können Sie auch einen Immobilienmakler ansprechen.

Warum Wohnimmobilien kaufen?

Es gibt zwei Hauptgründe für den Kauf von Wohneigentum: A) Sie wollen keine Miete mehr zahlen und in den eigenen vier Wänden wohnen; oder B) Sie wollen Geld investieren, indem Sie eine Wohnung kaufen und an Mieter vermieten.
Anders als in vielen anderen Ländern gibt es in Deutschland strenge Vorschriften, die den Erwerb von Immobilien regeln. Sie können hier nur über einen Notar eine Wohnimmobilie erwerben. Das heißt, Sie sind gesetzlich verpflichtet, gemeinsam mit dem Verkäufer der Immobilie einen Notartermin zu vereinbaren, um einen Kaufvertrag zu unterzeichnen. In einigen anderen Ländern, wie z.B. in Spanien, reicht eine mündliche Vereinbarung aus, um Sie zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu verpflichten. Das ist in Deutschland nicht der Fall. Die Verpflichtung zur Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages soll sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer größtmögliche Rechtssicherheit geben.

Wie ist der Ablauf beim Kauf einer Wohnimmobilie?

Es gibt eine Reihe von Dingen, die Sie erledigen müssen, bevor Sie Ihre Wohnung als Ihr Eigenheim bezeichnen können. Das erste ist in der Regel eine Besichtigung und Besichtigung der betreffenden Immobilie, oder, falls sie sich noch im Bau befindet, können Sie die Baupläne einsehen. Wenn Ihnen das Wohnobjekt oder die Pläne gefallen und der Preis und andere Kaufbedingungen für Sie akzeptabel sind, haben Sie sich zusammen mit dem Verkäufer im Notariat getroffen, wo Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Der letzte Schritt in der ziemlich langen Kette der erforderlichen Aktivitäten ist der Einzug in die Wohnimmobilie oder deren Vermietung.

Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es, eine Immobilie zu kaufen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Eigentümer einer eigenen Immobilie zu werden. Die wichtigsten sind der Standardkauf, der Kauf über ein Erbbaurecht und der Kauf über eine lebenslange Rente.

Standard-Kauf

Beim Standardkauf kaufen Sie eine Wohnimmobilie zu einem Preis, der entweder sofort oder in Raten fällig ist. Gewerblich gesehen handelt es sich um ein Lieferung-gegen-Zahlung-Geschäft. Wenn Sie nicht genügend Kapital zur Finanzierung des Kaufs zur Verfügung haben, wird dieser in der Regel durch ein Darlehen Ihrer Bank finanziert. Nahezu alle Wohnungskäufe sind Standardkäufe.

Erwerb durch ein Erbbaurecht

Wenn Sie eine Wohnimmobilie im Wege des Erbbaurechts erwerben, erwerben Sie nur das Gebäude (oder einen Teil des Gebäudes), nicht aber das Grundstück, auf dem es steht. Mit einem Erbbaurecht erwerben Sie Ihr Wohneigentum für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel 66 oder 99 Jahre. Sie zahlen eine Art monatliche Miete, den sogenannten Erbbauzins, den die Vertragsparteien aushandeln.

Der Vorteil: Der Kaufpreis ist niedriger als bei einem vergleichbaren Wohnobjekt bei einem Standardkauf, da Sie das Grundstück nicht erwerben. Allerdings ist es schwieriger, so erworbene Objekte wieder zu veräußern, da sich die Restlaufzeit des Erbbaurechts von Jahr zu Jahr verringert. Wenn die Laufzeit des Erbbaurechts ausläuft, ist es auch möglich, dass der Verkäufer des Erbbaurechts – also der Vermieter des Grundstücks – das Wohneigentum zu einem gesetzlichen Mindestpreis übernimmt.

Kauf durch lebenslange Rente

Ein Kauf mittels einer Leibrente kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ein gutes Geschäft sein. Das Modell der Leibrente funktioniert wie folgt: Als Käufer vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, ihm regelmäßig, z.B. monatlich, eine Leibrente auszuzahlen. Diese lebenslange Rente zahlen Sie bis zum Tod des Verkäufers aus. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag, den Sie zahlen müssen, variiert. Die Erben des Kreditors haben keinen Anspruch auf weitere Auszahlung der Leibrente. Ihr Vorteil ist, dass Sie Eigentümer des Wohneigentums werden, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wird. Der Verkäufer erhält ein zusätzliches Einkommen für sein Alter. In der Regel muss der Käufer zusätzlich zu den monatlichen Rentenzahlungen, die folgen sollen, eine erste Einmalzahlung leisten.